| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 19 Beratung und Beschlussfassung über weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.03.2026, 11:13 |
A8: Kinder haben ein Recht auf sexuelle Bildung: Sexualpädagogik ist unverzichtbar
Antragstext
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung (Artikel 28, UN-
Kinderrechtskonvention). Dieses Recht umfasst die sexuelle Bildung als
Bestandteil eines sexualpädagogischen Ansatzes, der sich an den Rechten von
Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Beteiligung und Entfaltung orientiert.
Der Kinderschutzbund betont die Bedeutung von Sexualpädagogik für ein gutes
Aufwachsen angesichts ideologischer und unsachlicher Angriffe auf dieses
Handlungsfeld. Diese Dynamik trägt zur Verunsicherung bei Fachkräften und Eltern
bei und bringt Sexualpädagog*innen vor Ort in Bedrängnis. Angesichts dessen
positioniert sich der Kinderschutzbund: Sexualpädagogische Arbeit und sexuelle
Bildung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und orientiert an
Kinderrechten sind in der pädagogischen Arbeit unverzichtbar.
Kinderrechte als Grundlage für sexuelle Bildung
Das Grundsatzprogramm des Kinderschutzbundes beschreibt Visionen für eine
kinderfreundliche Gesellschaft und stellt konkrete Forderungen zur Umsetzung der
Kinderrechte auf. Hierbei ist es zentrales Ziel des Kinderschutzbundes, allen
Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dies soll nicht
auf Grundlage eines engen Schutzbegriffes oder einer bevormundenden Pädagogik
geschehen, sondern durch einen kinderrechtebasierten Ansatz erreicht werden.
Kinder und Jugendliche sollen stark und handlungsfähig gemacht werden, ihre
Autonomie soll gefördert werden, und sie sollen auf ihrem Weg zu eigenständigen,
selbstbestimmten Persönlichkeiten begleitet werden.
Auch in der sexuellen Bildung gilt es, die Handlungsfähigkeit, Autonomie und
sexuelle Selbstbestimmung zu fördern, um Kinder und Jugendliche vor
Fremdbestimmung zu schützen.
Aus der UN-Kinderrechtskonvention ergibt sich ein Schutz-, Förder- und
Beteiligungsauftrag, der die sexuelle Entwicklung einschließt. Der UN-
Kinderrechtsausschuss (General Comment Nr. 20) konkretisiert das Recht auf
Informationen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit.
Weiterhin lässt sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ableiten: Kinder und
Jugendliche haben das Recht, in ihrer Entwicklung positiv gefördert zu werden
(Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention). Wissen über den eigenen Körper, über
Gesundheit, Beziehungen und sexuelle Selbstbestimmung stärkt die körperliche,
emotionale, soziale und psychische Entwicklung. Außerdem trägt sexuelle Bildung
zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Jugendlichen bei, etwa durch
Wissen über Körperprozesse, Pubertät, Verhütung, Schwangerschaft und durch
sexuelle Kontakte übertragene Erkrankungen (Artikel 24).
Der Kinderschutzbund definiert sexuelle Bildung als Teil sexualpädagogischer
Arbeit. Sexuelle Bildung basiert auf den folgenden Merkmalen:
- Kinder und Jugendliche haben das Recht auf den Zugang zu sachlich
richtigen, verständlichen und altersgerechten Informationen (Artikel 13).
Diesen Anspruch dürfen wir nicht aufgeben, denn auf dieser Basis
entwickeln Kinder und Jugendliche eigene Fragen und bringen ihre
Sichtweisen und Themen ein. So erleben sie, dass sie ernst genommen
werden.
- Sexuelle Bildung sollte dialogisch und partizipativ gestaltet sein
(Artikel 12); sie sollte nicht überfordern und überwältigen. Sie ist
primär an den Rechten, Bedürfnissen und Interessen von Kindern und
Jugendlichen orientiert.
- Insbesondere haben Kinder und Jugendliche das Recht auf Schutz vor Gewalt
und sexuellen Missbrauch (Artikel 19 und 34). Ein zentrales Ziel sexueller
Bildung ist deshalb der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sexuelle Bildung
muss die Intimsphäre respektieren. Persönliche Grenzen, Schamgefühle und
der Schutz persönlicher Informationen sind zu wahren (Artikel 16).
Bedeutung von Sexualpädagogik für ein gutes Aufwachsen
Der Kinderschutzbund hält fest: Sexuelle Bildung ist Bestandteil der Umsetzung
von Kinderrechten. Sie fördert Entwicklung und stärkt Selbstbestimmung. Deshalb
betrachtet der Kinderschutzbund die Sexualpädagogik als wichtiges Instrument für
ein gutes Aufwachsen. Sie ist Teil von Bildungsprozessen und trägt zum Schutz
vor sexualisierter Gewalt bei.Die Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit in der
Sexualpädagogik hat zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche lernen, über ihren
Körper, ihre Emotionen und persönliche Grenzen zu sprechen. Auch Kinder haben
eine Sexualität. Sie unterscheidet sich aber grundlegend von der Sexualität
Erwachsener. Sexualität ist ein Bedürfnis, das zum Leben dazu gehört.
Erwachsene dürfen kindliche Bedürfnisse nicht ausnutzen, denn Kinder können
sexuellen Handlungen auf Grund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder
sprachlichen Unterlegenheit nicht zustimmen. Jede sexuelle Handlung, die an, mit
oder vor Kindern vorgenommen wird, ist sexualisierte Gewalt.
Wissen über sexuelle Rechte und die explizite Thematisierung von
Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt – im Analogen wie im Digitalen –
wirken daher präventiv und stärken Kinder und Jugendliche.
Aus diesem Grund ist der Kinderschutzbund im Feld der Sexualpädagogik aktiv.
Beispielsweise in folgenden Zusammenhängen:
- Schutzkonzepte im Kinderschutzbund beinhalten sexualpädagogische Aspekte
- Präventionsprogramme, die Kinder, Eltern und Fachkräfte adressieren,
beinhalten Elemente sexueller Bildung
- Fortbildungen und Fachtage zum Thema sexuelle Bildung und
sexualpädagogische Haltungen
- Beratung bei der Erstellung von sexualpädagogischen Konzeptionen und
Haltungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Positionierung und Lobbyarbeit für eine grenzachtende und qualitative
Sexualpädagogik
Der Kinderschutzbund stellt sich ausdrücklich Bestrebungen entgegen, die unter
dem Vorwand des Schutzes das Recht junger Menschen auf sexuelle Bildung
einschränken wollen. Der Kinderschutzbund stellt sich zudem jeder
Diskriminierung queerer Kinder und Jugendlicher entgegen. Unsicherheiten, Sorgen
und Ängste von Fachkräften und Eltern nimmt der Kinderschutzbund ernst, aber
eine Dämonisierung sexueller Bildung löst kein einziges Problem. Der
Kinderschutzbund setzt sich in der pädagogischen Praxis, in Politik, Verwaltung
und Zivilgesellschaft dafür ein, dass sachliche Kritik der fachlichen
Weiterentwicklung dient und Sexualpädagogik und sexuelle Bildung ein Anspruch
von Kindern und Jugendlichen ist und bleibt.
Begründung
Sexualpädagogik ist ein wichtiger Bestandteil eines guten und sicheren Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen. Sie stärkt Selbstbestimmung, fördert die Entwicklung einer positiven Selbst- und Körperwahrnehmung und trägt zum Schutz vor sexualisierter Gewalt bei.
Sexuelle Bildung darf nicht zum ideologischen Spielball werden. Der Bundesvorstand hält es für nötig, sich der fachlichen Grundlagen und der Haltung des Kinderschutzbundes zur Sexualpädagogik zu vergewissern. Ziel ist es, dem Gesamtverband eine verlässliche Orientierung, entlang wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu geben und die fachliche Position des Kinderschutzbundes deutlich zu machen.
Der Kinderschutzbund steht für die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Information, Schutz und Selbstbestimmung.
